Leitbilder

Waldbetonte Mosaiklandschaft

Felsenlandschaft

Erläuterung von Fachbegriffen

zurück


Felsenlandschaften


Die Felsenlandschaft des Wasgaus ist das einzige hier zugeordnete Gebiet.(1) Sie zeichnet sich durch eine einzigartige Dichte sehr markanter Felsbildungen, aber auch durch eine auffällig hohe Dichte an Burgen aus.

Dahner Felsenland
Dahner Felsenland B. Ullrich
Es handelt sich überwiegend um die waldreichen Mosaiklandschaften im Raum Dahn und Annweiler mit zudem seltener Prägung durch extensiv genutzte Offenlandbereiche. Randlich sind jedoch auch Teile der geschlossenen Waldgebiete des Pfälzer Waldes einzubeziehen.

Die Wald-Offenland-Verteilung wird im Wesentlichen von der landwirtschaftlichen Nutzbarkeit der Böden und dem Relief bestimmt.

Hinsichtlich des Handlungsbedarfs steht im Vordergrund, charakteristische Nutzungsmuster sowie die kennzeichnenden Strukturen zu sichern. Hierzu ist insbesondere die Sicherung der Landbewirtschaftung erforderlich, die in vielen Bereichen zumindest im Haupterwerb stark rückläufig ist. Bei Freigabe von Flächen für die Waldentwicklung muss die Sicherung einer Mindestflur gewährleistet sein, um die landschaftliche Charakteristik zu bewahren. In Defizitgebieten (meist auf den Hochflächen) sind Maßnahmen zur Entwicklung der Erlebnisvielfalt erforderlich.

Für die Felsenlandschaft des Wasgaus typische und im Hinblick auf ihre landschaftsgestalterische und identitätgebende Wirkung hervorzuhebende Elemente sind:

  • Felsen und Burgen,
  • Bäche und bachbegleitende feuchte Täler oder Mulden mit Grünlandbändern sowie Ufergehölzen;
  • Hanglagen mit einer sich vom übrigen Landschaftsraum abhebenden Vielfalt z.B. durch hangparallele Terrassierung, Trockenmauern, Böschungen, Hohlwege, raumbildende Gehölzstrukturen, Streuobst, blütenreiche Magerwiesen und bodensaure Magerrasen usw.;
  • vielgestaltige Waldränder;
  • strukturreiche Gürtel um die Ortslagen mit Gärten, Streuobst, Gehölzen, Grünland;

Leitbild

Leitbild ist eine waldreiche Mosaiklandschaft mit einem kleinteiligen, überwiegend extensiv geprägten Nutzungsmuster, in der die Felsbildungen und Burgen voll zu Geltung kommen. Wälder bedecken primär markante Kuppen, Rücken und steile Talhänge. Grünland mit hohem Anteil an Magerwiesen und Magerrasen nimmt die Talsohlen und waldfreien Bereiche der Hanglagen ein. Felder prägen vor allem die ebenen Hochflächen und sind hier durch raumwirksame Strukturen optisch gegliedert. Dörfer mit Streuobstgürteln und typischem Nutzungsmosaik im Ortsrandbereich setzen besondere Akzente.

Ziele und Maßnahmen

Sicherung und Entwicklung von Landschaftselementen:

  • Sicherung der Felsbildungen und Burgen einschließlich der typischen Vegetation.
  • Sicherung und Regelung der Zugänglichkeit und Erlebbarkeit der Burgen und repräsentativer Felsbildungen für die Allgemeinheit in Abstimmung mit Belangen des Arten- und Biotopschutzes.
  • Sicherung der kleinteiligen, in wesentlichen Teilen extensiv genutzten Kulturlandschaft mit ihren charakteristischen und identitätsbildenden Geländeformen und Vegetationsstrukturen wie:

    • Tal- und Quellmulden mit Grünlandnutzung und Feuchtbereichen,
    • Hohlwegen,
    • Heckenzügen,
    • Magerwiesen und Magerrasen,
    • Streuobstbeständen,
    • Waldrändern,
    • bewaldeten Hängen, Rücken und Kuppen.

  • Renaturierung naturferner Bachabschnitte einschließlich ihres Umfeldes, insbesondere

    • Sicherung und Entwicklung bachbegleitender Talwiesen,
    • Entwicklung von lockeren Ufergehölzen und anderen auentypischen Strukturen.

Wald-Offenland-Verteilung:

  • Sicherung der landschaftsraumspezifischen Nutzungsmuster von Wald und Offenland in ihren Grundzügen.
  • Sicherung einer Mindestflur, insbesondere zur

    • Sicherung von Aussichtspunkten und Wahrung von Blickbeziehungen insbesondere zu den Burgen und Felsen, lokal auch sensible Neuanlage von Aussichtspunkten,
    • Offenhaltung von landschaftsbildprägenden Talhängen,
    • Sicherung eines verzahnten Übergangs Wald-Offenland.

  • Lenkung der Aufgabe von Nutzflächen in Rückzugsgebieten der Landwirtschaft, so

    • dass Brachflächen entweder im Erscheinungsbild nicht überhand nehmen
    • oder aber als geschlossene Teilräume aus der Nutzung ausscheiden und verbuschen bzw. der geordneten Waldentwicklung überlassen werden.

  • Ermittlung der Spielräume für die Umnutzung von Offen- und Halboffenlandbereichen zu Wald

    • Präzisierung auf nachgeordneten Planungsebenen.
    • Lagemäßige Darstellung im Abgleich mit anderen landespflegerischen Belangen auf Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung.

Landschaftsgerechte Siedlungsentwicklung:

  • Sicherung und Entwicklung der Orte und der Siedlungsränder als attraktive Erlebniselemente.
  • Orientierung an natürlichen Siedlungsgrenzen: hier v.a. feuchte Mulden und Talsohlen, steile Hänge, Kuppen.
  • gleichrangige Prüfung von Alternativen der Siedlungsentwicklung im Wald und im Offenland.

Landschaftspflegerische Ausgleichsmaßnahmen:

  • vorzugsweise Bündelung zur Umsetzung der Ziele in Bachtälern.
  • Verzicht auf Maßnahmen, die eine Reduzierung der Offenlandanteile zur Folge haben können.

(1) Durch Felsbildungen geprägte Täler werden als Tallandschaften geführt.