Die Großstädte und umgebenden Verdichtungsräume des Landes werden dem Leitbild Stadtlandschaften zugeordnet. Für die Stadtlandschaften typische und im Hinblick auf ihre landschaftsgestalterische und identitätgebende Wirkung hervorzuhebende Strukturen sind:
Fließgewässer und ihre Ufer bzw. Auen oder Tal-räume als Grünachsen und gestalterische Leitstrukturen;
unbebaute Hänge mit der Funktion der optischen Gliederung und Verzahnung mit der Landschaft;
Parkanlagen und andere unbebaute Bereiche mit Großgrün sowie Alleen.
Altstadt von Koblenz und das Deutsche Eck
S. Thees
Aufgrund der individuell sehr unterschiedlichen Voraussetzungen werden zunächst für die Stadtlandschaften allgemeingültige Entwicklungsziele und Maßnahmen benannt. Spezifische Entwicklungsschwerpunkten für die einzelnen Stadtlandschaften können am Ende der Seite angewählt werden.
Leitbild
Leitbild sind Stadtlandschaften, deren Struktur sich klar den spezifischen landschaftlichen Leitstrukturen wie Flüssen oder steilen Hängen anpasst. Der historische Stadtkern sowie weitere städtebaulich oder kulturhistorisch bedeutsame Bauten oder Ensembles sind mit angemessener Kulisse erlebbar. Auch in den neueren Stadtvierteln und Randzonen sind gestalterische Grundzüge durch ansprechende Außeneinbindung und Grüngliederung gegeben.
Für alle Stadtlandschaften geltende Ziele und Maßnahmen
Sicherung und Entwicklung von Landschaftselementen:
Sicherung der innerstädtischen Grünflächen vor Flächeninanspruchnahme oder qualitativer Entwertung.
Erhöhung des Grünanteils in der Stadtlandschaft z.B. durch Baumpflanzungen in Straßenräumen, insbesondere auch in den Gewerbe- und Industriegebieten in Stadtrandlage (Einfallstraßen).
Vernetzung der bestehenden Grünflächen durch Grünachsen, auch durch gestalterisch aufgewertete Straßenräume; Entwicklung von Grünsystemen mit Verbindung ins Umland.
Entwicklung innerstädtischer Grünflächen, z.B. im Zuge von Umnutzungen oder Entkernungen zur Steigerung der Attraktivität der innerstädtischen Wohn- und Arbeitswelt.
Sicherung alter Bausubstanz und einer ihr entsprechenden Umgebung.
Förderung regionaltypischer Siedlungsstrukturen und Bauweisen vor allem in Neubaugebieten und dörflich geprägten Stadtteilen.
Gestalterische Aufwertung von unbebauten, meist intensiv landwirtschaftlich genutzten „Restflächen“, insbesondere Strukturierung durch Baumbestand, auch zur Sichtverschattung oder Sichtablenkung bei störenden Objekten (vgl. Agrarlandschaften).
Landschaftsgerechte Siedlungsentwicklung:
Orientierung an natürlichen Siedlungsgrenzen: hier v.a. Fluss- und Bachauen, Flussaltläufe, Terrassenkanten, steile Talhänge.
Wahrung bzw. Entwicklung eines vernetzten Grünsystems unter Einbindung der vorgenannten Bereiche als landschaftliche Leitstrukturen und Erlebnisräume.
Landschafts- und ortsbildgerechte Gestaltung, Einbindung und Gliederung der Neubaugebiete, insbesondere der Ortsränder, und der Industrie- und Gewerbeflächen.
Besondere Ziele:
Verringerung der Beeinträchtigungen durch Verkehr mittels verkehrspolitischer Maßnahmen.
Verbesserung bzw. Wiederherstellung der Zugänglichkeit und Durchgängigkeit der Gewässerufer für Fußgänger.
Einbindung der Maßnahmen in Gesamtkonzepte für Regionalparks.