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Weinbau-Ebene

Erläuterung von Fachbegriffen

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Weinbaulandschaften der Ebene und
des Hügellandes


Der Weinbau in Rheinland-Pfalz geht auf die Römer zurück und prägt schwerpunktmäßig die Wärmegebiete im Oberrheingraben sowie die Täler von Mittelrhein, Mosel und Saar und Abschnitte weiterer Mittelgebirgstäler (v.a. Nahetal, Ahrtal). Die genannten Täler werden aufgrund ihres besonderen Charakters als Tallandschaften beschrieben.

Als Weinbaulandschaften werden alle Offenlandschaften bezeichnet, in denen Weinbau flächig prägend ist. Mosaiklandschaften mit bereichsweise starker Prägung durch Weinbau werden zum Landschaftstyp Mosaiklandschaften gestellt.

Im Oberrheingraben liegen die Schwerpunkte des Weinanbaus an den Hängen des Haardtrandes und auf den in die Ebene reichenden Riedeln sowie im Rheinhessischen Tafel- und Hügelland einschließlich des Nahegaus. Diese Weinbaulandschaften weisen unterschiedliche Charakterzüge auf. In manchen Gegenden wie am Nierstein-Guntersblumer Berg, auf der Ockenheimer Schwelle oder an der Nördlichen Weinstraße (Unterhaardt) nimmt Weinbau über 70% der Fläche ein und dominiert so das Erscheinungsbild. In anderen Landschaftsräumen sinkt der Anteil der Weinberge auf etwa ein Viertel der Fläche, prägt aber immer noch den Charakter derselben deutlich mit.

Die Weinberge befinden sich in der Regel in den südöstlich bis südwestlich exponierten Hanglagen. Ausgeprägte Terrassenstufen oder Hanglagen sind auch bei Ost- oder Westausrichtung mit Reben bestockt. Die übrigen Flächen werden meist ackerbaulich genutzt. Die Landschaften sind somit weitestgehend in Kultur genommen. Andere Nutzungen spielen nur eine untergeordnete Rolle. Insbesondere Wälder sind auf kleinere Restbestände beschränkt oder fehlen fast gänzlich.

Terrassierte Weinberge südlich Bad Dürkheim
Terrassierte Weinberge südlich Bad Dürkheim B. Ullrich

Die Weinbaulandschaften werden wesentlich durch ihr Relief geprägt, das sich wiederum im beschriebenen Nutzungsmuster widerspiegelt. So werden die Weinbaulandschaften Rheinhessens oft von dem Verlauf der Terrassenkanten bestimmt, die bandartig vom Weinbau nachgezeichnet werden, während die Hochflächen und Talsohlen überwiegend ackerbaulich genutzt werden. Am Haardtrand lösen sich die im Norden nahezu geschlossenen Weinbauflächen nach Süden auf und wechseln sich mit anderen Nutzungen in den immer deutlicher eingeschnittenen Tälern mit Ackerland, Grünland und Streuobst ab. Die übrigen Weinbaulandschaften der Pfalz und Rheinhessens sind durch den bandartigen Wechsel von Flachlagenweinbau und Ackerbau, z.T. auch Obstbau geprägt.

Die Weinbaulandschaften im Oberrheingraben sind durch Weite und Offenheit geprägt und bieten von den Hängen aus vielfältige Aussichtsmöglichkeiten. In besonderem Maße gilt dies für den Haardtrand und die Randhöhen des Rheinhessischen Tafel- und Hügellandes. Dieser Charakter bestand schon tradtionell, jedoch waren die Landschaften abwechslungsreicher als heute. Die Vielfalt kam durch die Kleinparzelliertheit der Flur und das Nebeneinander verschiedener Kulturen, so z.B. eine stärkere Durchmischung von Wein- und Obstanbau. Die Landschaften waren mit belebenden Elementen Hecken, Feldrainen, Baumbeständen und auch Wiesen ausgestattet. Besonders charakteristische Elemente für typische Weinbergslandschaften sind Terrassenlagen mit Trockenmauern, Lesesteinriegeln, Hohlwegen, Lössböschungen, zum Teil auch Felsbildungen mit Trockenvegetation sowie Halbtrockenrasen.

Flurbereinigungen, fortschreitende maschinelle Bewirtschaftung und der Einzug chemischer Hilfsmittel in die Landwirtschaft und den Weinbau führten zu einer stetigen Intensivierung der Landnutzung, Vergrößerung der Bewirtschaftungseinheiten und Verarmung der Landschaft an belebenden Strukturen.

Vor diesem Hintergrund handelt es sich daher bei den Weinbaulandschaften oft um Gebiete, in denen landschaftliche Qualitäten, ansetzend an verbliebenden charakteristischen Strukturen, wieder entwickelt werden müssen, ohne jedoch die wirtschaftliche Nutzung der Flächen in Frage zu stellen.

Für Weinbaulandschaften typische und im Hinblick auf ihre landschaftsgestalterische und identitätgebende Wirkung hervorzuhebende Elemente sind:

  • Hanglagen mit einer sich vom übrigen Landschaftsraum abhebenden Vielfalt z.B. durch hangparallele Terrassierung, Trockenmauern, Böschungen, Hohlwege, raumbildende Gehölzstrukturen, Streuobst usw.;
  • markante Felsformationen und Restbestände an Trockenvegetation;
  • Restbestände an Alleen oder Baumreihen entlang von Straßen mit besonderer Betonung des warmen Klimas bspw. durch Walnuss-, Kirsch- oder Mandelbestände;
  • Restbestände strukturreicher Gürtel um die Ortslagen mit Gärten, Streuobst, Gehölzen, Grünland;
  • Anbau von Sonderkulturen: außer Wein vor allem Obst, auch z.B. Sonnenblumen;
  • Bäche und Grabensysteme;
  • bachbegleitende feuchte Täler oder Mulden mit Grünlandbändern sowie Ufergehölze;
  • aufgegebene Steinbrüche, Sand-, Kies- und Tongruben.

Leitbild

Leitbild sind durch abwechslungsreiche Weinlagen geprägte Landschaften, in denen durch belebende Strukturen wie Trockenmauern, Lesesteinriegel, Böschungen, Gehölze, Bäume Spannung und Raumwirkung erzielt wird und in denen auch die Gewässerläufe und markanten Reliefformen durch daran angepasste typische Nutzungsmuster sichtbar werden. Harmonische Ortsbilder und Ortsränder mit typischem Nutzungsmosaik setzen besondere Erlebnisakzente.

Ziele und Maßnahmen

Sicherung und Entwicklung von Landschaftselementen:

  • Sicherung von charakteristischen und identitätsbildenden Geländeformen und Vegetationsstrukturen wie

    • Mulden,
    • Hohlwegen,
    • Weinbergsterrassen und Trockenmauern,
    • Felsformationen und Trockenvegetation,
    • Heckenzüge,
    • Streuobstbestände.

  • Förderung charakteristischer gliedernder Elemente der Weinbergslandschaft, wie insbesondere Terrassierungen mit Trockenmauern.
  • Entwicklung landschaftlicher Vielfalt weitergehend durch Alleen, Einzelbäume und Baumgruppen, kleinere Hecken und Gebüsche, Säume, Magerrasen, Streuobst.
  • Renaturierung der meist naturfernen Bäche und Gräben einschließlich ihres Umfeldes und die Anlage von lockeren Ufergehölzen.

Wald-Offenland-Verteilung:

  • Lenkung der Aufgabe von Nutzflächen in Rückzugsgebieten der Landwirtschaft und des Weinbaus, so

    • dass Brachflächen entweder im Erscheinungsbild nicht überhand nehmen
    • oder aber als geschlossene Teilräume aus der Nutzung ausscheiden und verbuschen bzw. der geordneten Waldentwicklung überlassen werden.

  • in waldarmen Landschaftsräumen Förderung des Waldanteils durch Entwicklung naturnaher Wälder unter Wahrung der besonderen Eigenart dieser Landschaften, bspw. in Talkerben oder an Nordhängen. Vorbereitende Konzeptionen hierfür sind auf nachgeordneter Planungsebene zu entwickeln.
  • Sicherung von Sichtbeziehungen.

Landschaftsgerechte Siedlungsentwicklung:

  • Sicherung und Entwicklung der Orte und der Siedlungsränder als attraktive Erlebniselemente in der sonst durch Weinberge und landwirtschaftliche Flächen dominierten Flur.
  • Orientierung an natürlichen Siedlungsgrenzen: hier v.a. feuchte Mulden und Talsohlen, Terrassenkanten, steile Hänge, Kuppen.

Landschaftspflegerische Ausgleichsmaßnahmen:

  • Bevorzugt Wiederherstellung von Strukturen, die den trocken-warmen Charakter der Weinbaulandschaften betonen, wie Magerrasen oder terrassierte Wein- und Obstlagen.
  • Bach- und Auenrenaturierung.
  • Waldentwicklung in Mangelgebieten.